Arbeitsrecht
eigenständige Verfallklausel auch für equal-pay-Ansprüche
Sofern eine Verfallklausel eigenständig im Arbeitsvertrag geregelt ist und nicht erst durch die Bezugnahme auf einen ggf. unwirksamen Tarifvertrag gelten soll. Die erste Stufe der Verfallklausel ist wirksam, wenn diese eine Verfallfrist von 3 Monaten nicht unterschreitet.
BAG 5 AZR 506/12
