öffentl. Dienstrecht
Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung - Berechnung der Stufen
Sind vor einer Höhergruppierung Zeiten zurückgelegt worden, die eine der Tätigkeit nach Höhergruppierung vergleichbare Tätigkeit zum Gegenstand hatten, die z.B. als höhenwertige Tätigkeit iSv § 14 TVÖD-AT vorübergehend verrichtet wurde, so werden diese Zeiten trotzdem nicht auf die Laufzeit der höheren Stufe nach Höhergruppierung angerechnet.
BAG 6 AZR 1067/12
