öffentl. Dienstrecht

Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung - Berechnung der Stufen

Sind vor einer Höhergruppierung Zeiten zurückgelegt worden, die eine der Tätigkeit nach Höhergruppierung vergleichbare Tätigkeit zum Gegenstand hatten, die z.B. als höhenwertige Tätigkeit iSv § 14 TVÖD-AT vorübergehend verrichtet wurde, so werden diese Zeiten trotzdem nicht auf die Laufzeit der höheren Stufe nach Höhergruppierung angerechnet. 

BAG 6 AZR 1067/12

Silhouette von Dresden